Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der Arbeitsbedingungen seiner Beschäftigten und der hiermit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.*

*Quelle: ArbSchG § 5 Abs. 1, Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Wir beurteilen für Sie die Arbeitsbedingungen in Ihrem Unternehmen und betreuen Sie nach Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2!

 

Defizite im Arbeitsschutzmanagement verursachen immense Kosten und haben einen negativen Einfluss auf das Engagement der Mitarbeiter.

Rechtsstehend sehen Sie den Engagement Index 2014.*

*Quelle: Gallup

Vorteile durch den Arbeitsschutz:

- Rechtssicherheit und Vermeidung von Regressforderungen

- Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen

- Verringerung von Ausfallzeiten und Steigerung der Wirtschaftlichkeit

- Langfristige Bindung gesunder und motivierter Mitarbeiter

- Schutz vor Sachschäden

 

Leistungen gemäß DGUV Vorschrift 2:

- Erstellung und aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen

- Verhältnis- und Verhaltensprävention (z.B. Schulungen/Unterweisungen)

- Arbeitsschutzmanagementsysteme

- Untersuchung von Ereignissen (Ursachenanalysen, Unfallschwerpunkte)

- Erfüllung von Meldepflichten und Dokumentationen

- Betriebsspezifische Betreuung